Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Meckenheim hat zur Sitzung Haupt- und Finanzausschuss am 07.10.2026 Antrag zum Thema „Prüfung einer kommunalen Infrastrukturgesellschaft für PV-, Speicher- und Ladeprojekte“ eingereicht.
Beschlussvorschlag:
- Die Verwaltung wird beauftragt, spätestens bis zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2026 eine Prüfung vorzulegen, ob eine schlanke kommunale Infrastrukturgesellschaft – als GmbH nach § 108 GO NRW oder als Anstalt des öffentlichen Rechts nach § 114a GO NRW – gegründet werden kann, die Photovoltaik-, Speicher-, Lade- und Quartiersenergieprojekte entwickelt, finanziert und betreibt, ohne dass Stadtwerke Meckenheim, MEWoGe und Hallenbad in ihrer bestehenden Organisationsform verändert werden.
- Die Verwaltung wird beauftragt, parallel eine Machbarkeitsstudie mit Businessplan für ein PV-Startprojekt auf den sechs städtischen Dachflächen (Schwimmbad, EGS-Flachdach, Turnhallen KGS I und II, Gymnastikhalle KGS, KGS Gebäude II; rund 520 kWp) zu erstellen, die Direktversorgung der Gebäude, eine Speicheroption und AC-Ladepunkte einbezieht und die vorliegende Modellrechnung mit einem Investitionsvolumen von rund 0,69 Mio. Euro sowie einem Jahresergebnis von rund 57.000 Euro im Basisszenario und rund 38.000 Euro im Stressszenario überprüft.
- Die Verwaltung wird beauftragt, in der Vorlage bestehende Fördermöglichkeiten, insbesondere progres.nrw und KfW 270, sowie eine rechtliche und steuerliche Vorprüfung der möglichen Organisationsform darzustellen.
- Hilfsweise werden die Punkte stufenweise, konkret mit der Verwaltung abzustimmen, umgesetzt.
Die Stadt Meckenheim verfügt über mehrere geeignete kommunale Dachflächen, die bislang energetisch nicht genutzt werden. Angesichts steigender Energiepreise und der Notwendigkeit, kommunale Klimaschutzziele umzusetzen, sollte geprüft werden, wie solche Potenziale strukturiert und wirtschaftlich tragfähig erschlossen werden können.
Eine eigene Infrastrukturgesellschaft könnte es ermöglichen, PV-, Speicher- und Ladeprojekte gebündelt und professionell zu entwickeln, ohne die Stadtwerke Meckenheim mit zusätzlichen Aufgaben zu belasten, die über ihre Kernfunktion der Sicherung kritischer Infrastruktur hinausgehen. Die vorgeschlagene Organisationsform nach § 108 oder § 114a GO NRW bietet hierfür einen geeigneten rechtlichen Rahmen, der eine klare Trennung von Zuständigkeiten und eine transparente wirtschaftliche Steuerung ermöglicht.
Das vorgeschlagene PV-Startprojekt auf sechs städtischen Liegenschaften soll als konkretes Pilotvorhaben dienen, um die grundsätzliche Tragfähigkeit des Modells zu testen. Da jedes Vorhaben der Gesellschaft künftig nur auf Grundlage eines geprüften Businessplans beschlossen werden soll, ist die Betrachtung von Fördermöglichkeiten sowie eine rechtliche und steuerliche Vorprüfung unerlässlich, um eine fundierte Entscheidungsgrundlage für den Haupt- und Finanzausschuss zu schaffen.
Ansprechpartner: Stefan Pohl, Vorsitzender der SPD-Fraktion.